Die Regelung zum Nachteilsausgleich sind in der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ vom 22.08.2008 verbindlich festgelegt. Die jeweils aktuellste Fassung ist unter  www.landesrecht-bw.de nachzulesen.

Chronische Erkrankungen wirken sich aufgrund der unterschiedlichen Krankheitsbilder, Ausprägungen und Schweregrade sehr individuell auf den schulischen Alltag und Leistungsfähigkeit des Einzelnen aus. Für Lehrkräfte ist es daher wichtig sich ein gewisses Grundwissen anzueignen um die Auswirkungen von chronischer Erkrankung auf den Schulalltag erkennen und Unterstützungsmöglichkeiten installieren zu können.

Die Handreichung „Modul E – Chronische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen mit Auswirkungen auf den Schulalltag“ fasst die wichtigen Informationen zusammen, welche organisatorischen, technischen bis hin zu methodisch-didaktischen Unterstützungen innerhalb und außerhalb des Schulsystems möglich und notwendig sind. Wichtig zu wissen ist dabei, dass der Nachteilsausgleich ein juristisch definierter, aber von der Schule pädagogisch zu verantwortender Handlungsspielraums ist. Dieser begründet sich immer vom betroffenen einzelnen Kind oder Jugendlichen her.

Ziel der Handreichung ist es auf die Belange chronisch erkrankter Schülerinnen und Schüler aufmerksam zu machen und wichtige Antworten auf rechtliche Fragen zu geben. Sie dient damit allen Beteiligten des Schulsystems als Infomaterial und Navigator durch den Bereich „Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung“.

Handreichung – „Modul E: Chronische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen mit Auswirkungen auf den Schulalltag“