Stationäre Behandlung und Unterricht

Sie haben sich dazu entschlossen Ihr Kind stationär behandeln zu lassen.

Aufgrund der bestehenden Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen gibt es an den Kliniken im Land staatliche Schulen, die ihre Kinder während der Therapie unterrichten.

Diese Schulen sind eigenständige Institutionen, die mit den Therapeut*innen und Ärzt*innen sowie den Heimatschulen und dem Jugendamt in engem Austausch stehen.

Schweigepflichtentbindung

Voraussetzung, um die Kooperation im Sinne Ihres Kindes aufnehmen zu können, ist die schulische Schweigepflichtentbindung für die Schule im QuadratJ5 (im Folgenden SiQ), die Sie bei Aufnahme in die Klinik unterschreiben.

Hier dürfen Sie die Entbindung auch eingrenzen.

Der Datenschutz ist in jedem Falle vollumfänglich gewährleistet.

Heimatschule

Wenn Ihr Sohn/ Ihre Tochter auf Station angekommen ist, erfolgt eine Anmeldung in unserer Schule. Die Anmeldung beinhaltet das Schweigepflichtentbindungsdokument. Dürfen wir mit der Heimatschule Kontakt aufnehmen, so wird ein Formular an die Schule geschickt, in dem wir um den Stoffplan und um das Ausfüllen eines Einschätzungsbogens bzgl. schulischen Lern-und Leistungsverhalten sowie des Sozialverhaltens bitten.

Die Schule kann uns dann auch Unterrichtsmaterialien und Klassenarbeiten zukommen lassen. Auch Abschlussprüfungen können in Kooperation mit der Heimatschule bei uns durchgeführt werden.

Dieser Vorgang ist vertraulich und bezieht sich auf die Schulleitung und das Klassenteam der Heimatschule.

Die Klasse darf über den Aufenthalt der Mitschüler*in nur dann informiert werden, wenn Sie und Ihr Kind der Heimatschule explizit eine Erlaubnis hierfür erteilen.

Die Kooperation mit der Heimatschule ist sinnvoll,

  • um den stofflichen Anschluss zu gewährleisten.
  • um Prüfungen gemeinsam zu planen und durchzuführen.
  • um Nachteilsausgleiche zu bewirken.
  • bei der Frage eines Schulwechsels.
  • um die Auswirkungen der Erkrankung auf die schulische Leistung einschätzen zu können.

Klinik

Die SiQ ist für alle schulischen Fragestellungen und Einschätzungen während des Klinikaufenthaltes zuständig.

Die Kolleg*innen und Schulleitung berichten im kontinuierlichen persönlichen Kontakt und auf den ärztlichen Oberarztvisiten umfassend vom schulischen Lern- und Leistungsverhalten der Kinder und Jugendlichen. Es wird dann u.a. eingeschätzt, in wie weit die Schülerpatient*innen vor dem Hintergrund ihrer Erkrankung zu fordern sind, ob es Verhaltenspläne/Verstärkersysteme innerhalb der Schule braucht, ob Leistungsnachweise verschoben werden müssen etc. Auch in diesem Forum geht es bzgl. unserer Teilnahme um die Frage, wo und wie stark das schulische Lern- und Leistungsverhalten durch die Erkrankung eingeschränkt ist.

Jugendamt

Ist das Jugendamt involviert, dies ist z.B. auch dann der Fall, wenn es um die Finanzierung einer Maßnahme geht, kann die SiQ  zu einem Gespräch eingeladen und um eine schulische Einschätzung gebeten werden.

Dies kann z.B. die Frage sein, ob eine integrierte Beschulung innerhalb einer Einrichtung nötig ist. Unter einer „integrierten Beschulung“ versteht man den Unterricht innerhalb einer therapeutischen Einrichtung. Dies ist u.a. dann nötig, wenn z.B. noch keine ausreichende Stabilität erreicht werden konnte, um schulischen Erfolg gemäß der Fähigkeiten der Schüler*in zu sichern.

Schulgespräch

Spätestens vor Ende des therapeutischen Aufenthaltes wird in den meisten Fällen ein gemeinsames Schulgespräch geführt, an dem alle Beteiligten den Verlauf und Bedarf Ihres Kindes unter schulischem Blickwinkel darstellen. Die Organisation und Leitung eines Schulgespräches obliegt bzgl. schulischer Fragestellungen der Schule im QuadratJ5.

Daran können außer den Eltern und Klassenlehrer*innen unserer Schule je nach Bedarf beteiligt sein:

  • die Heimatschule
  • eine neu aufnehmende Schule
  • die Behandler*in Ihres Kindes
  • der Sozialdienst der Klinik

Im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Klinik werden die Behandler*innen unserer Schüler*innen informiert und eingeladen.

Inwieweit therapeutische Informationen über den Behandlungsverlauf und über Testergebnisse in einem Schulgespräch genannt werden dürfen, müssen Sie in einem Vorgespräch mit der jeweiligen Therapeut*in explizit absprechen.

Die SiQ gibt keinerlei Informationen über den Behandlungsverlauf außerhalb des schulischen Blickwinkels weiter.

Darüberhinaus können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten.

Schulversuch

Ein Schulversuch steht am Ende einer Behandlung und stellt eine Erprobung der Belastungsfähigkeit der Schüler*innen dar.

Dies kann an der angestammten Schule stattfinden (Heimatschulversuch).

Wenn dies nicht sinnvoll erscheint, sucht die SiQ eine entsprechende Schule im Umkreis um dort die schulische Belastungserprobung durchzuführen (Außenschulversuch). Die Dauer einer solchen Erprobung ist erfolgsabhängig und ist in der Regel auf 14 Tage hin terminiert.

Solch ein Schulversuch ist nicht bei allen Schülerpatient*innen notwendig und wird gemeinsam auf den Oberarztvisiten und in Rückspräche mit Ihnen besprochen.

Schulbericht

Nach Entlassung aus der Behandlung erstellen wir in der Regel einen Schulbericht, der an Sie und mit Ihrem Einverständnis auch an die Heimatschule und ggf. an das Jugendamt geschickt wird. Er enthält neben einer Schilderung des Sozialverhaltens und der Emotionen, Arbeitsweise und Leistungsfähigkeit sowie eine Empfehlung der SiQ.

Die erreichten Leistungsbewertungen werden der Heimatschule ebenfalls übermittelt und müssen in die Jahresgesamtwertung einbezogen werden.

Beratungsstelle der SiQ

Im Rahmen unserer Beratungsstelle steht Ihnen ein Kontakt vor und nach dem Aufenthalt einer Behandlung jederzeit offen.

Die Beratungen beziehen sich auf alle schulischen Fragestellungen, die sich im Rahmen seelischer Erkrankung ergeben können und sind unabhängig von einer stationären Aufnahme.

Die Beratungen sind kostenlos.

Zusammenfassung der Abläufe

  • Aufnahme in der Klinik
  • Unterschrift der Schweigepflichtentbindung für die SiQ
  • Station meldet Schüler*in  in SiQ an
  • Einteilung in eine entsprechende Lerngruppe
  • Sekretariat der SiQ holt Stoffplan und Beurteilungsbogen  der Heimatschule ein
  • Gemeinsame Foren von Therapie und SiQ
  • Schulgespräch
  • Schulversuch
  • Entlassung
  • Schulbericht

 Bitte wenden sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie weitere Fragen haben.